Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Es betrifft in erster Linie Unternehmen mit Online-Shops, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro. Mehr Informationen findest du unter: https://bfsg-gesetz.de/