Das hängt davon ab, was Ihre Website kann und wie groß Ihr Betrieb ist. Drei Punkte entscheiden:
Kommt über die Website ein Vertrag zustande? Ein Shop, eine Bestellfunktion oder eine verbindliche Online-Terminbuchung gilt als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und fällt unter das Gesetz. Eine Website, die nur informiert und Telefonnummer und E-Mail-Adresse nennt, fällt nicht darunter.
Wie groß ist Ihr Betrieb? Betriebe mit weniger als zehn Vollzeitstellen und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind als Kleinstunternehmen ausgenommen — allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Geräte mit digitaler Bedienung herstellt oder verkauft, ist unabhängig von der Größe in der Pflicht.
Wer sind Ihre Kunden? Das Gesetz schützt Verbraucher. Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an Geschäftskunden und ist das auf der Website klar erkennbar, greift es nicht.
Dazwischen liegt ein Graubereich, den bisher kein Gericht geklärt hat: das ganz normale Anfrageformular. Ob das schon ein Schritt zum Vertragsabschluss ist, lässt der Gesetzestext offen.
Mit unserem Schnellcheck weiter oben auf dieser Seite bekommen Sie in einer Minute eine erste Einschätzung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — wir sind Webdesigner, keine Juristen. Was wir Ihnen sagen können: Wie weit Ihre Seite technisch von den Anforderungen entfernt ist, und was es kostet, den Abstand zu schließen. Meistens ist er kleiner als befürchtet.

