WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, auf Deutsch etwa: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Herausgeber ist das World Wide Web Consortium, das Gremium, das auch die technischen Standards des Internets festlegt.

Die Richtlinien beantworten eine einfache Frage: Kann jemand diese Website benutzen, der nicht so gut sieht, nicht so gut hört, keine Maus bedienen kann oder sich schwer konzentriert? Dazu gibt es vier Grundsätze:

Wahrnehmbar. Jedes Bild braucht eine Textbeschreibung, jedes Video Untertitel. Schrift und Hintergrund müssen sich deutlich genug voneinander abheben.

Bedienbar. Alles muss auch mit der Tastatur gehen, ohne Maus. Man muss sehen können, wo man gerade ist. Klickflächen müssen groß genug für einen Finger sein.

Verständlich. Klare Sprache, eine nachvollziehbare Reihenfolge der Überschriften, Formulare, die sagen, was falsch war.

Robust. Der Code muss so gebaut sein, dass Vorlesesoftware ihn sauber verarbeiten kann.

Für jeden dieser Punkte gibt es drei Stufen: A ist das Minimum, AA der praktische Standard, AAA das Maximum, das selbst spezialisierte Anbieter selten vollständig erreichen. Gefordert ist AA. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nennt WCAG nicht direkt, verweist aber auf die europäische Norm EN 301 549, und die verweist im Web-Abschnitt auf WCAG in den Stufen A und AA. Aktuell in der Version 2.1, die Umstellung auf 2.2 mit sechs zusätzlichen Anforderungen ist absehbar.

Ein Hinweis, der oft untergeht: Ein Barrierefreiheits-Werkzeug, das man per Knopf auf eine bestehende Website aufsetzt, erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch. Die Überwachungsstelle des Bundes hat das ausdrücklich festgestellt. Solche Werkzeuge sind ein Komfortgewinn für Besucher, aber kein Ersatz für eine Seite, die von unten sauber gebaut ist.