Der Webseiten-Veredler

Wir veredeln Ihr Webdesign!

Wir sind seit über 30 Jahren eine erfolgreiche Unternehmensberatung mit Fokussierung ganzheitliches Erscheinungsbild von innen nach außen. Wir sind ein Zusammenschluss von Experten, bestehend aus einem über 20-köpfigem Team, von denen jeder einzelne sich auf ein Kernthema spezialisiert hat. Wir machen, Ihre Webseite mit gehirngerechtem Webdesign und Neuromarketing profitabel und erzielen überdurchschnittliche Ergebnisse in der Wirkung.

Wir erstellen oder veredeln Ihr Unternehmensbild nach außen unverfälscht mit Ihren Werten, Erwartungen und Zielen. Sie sind dadurch unvergleichbar und bekommen mehr Initiativbewerbungen, Fachkräfte, Projekte, bessere Preise und höhere Umsätze.
Unsere Kunden setzen Trends mit Neuromarketing und sind somit immer die berühmte Nasenlänge voraus.

Der schnellste und einfachste Weg, um eine profitable und werteorientierte Webseite zu erlangen.
Sprechen Sie mit den Webseitenveredlern.

Der Webseiten-Veredler

Wir veredeln Ihr Webdesign!

Wir sind seit über 30 Jahren eine erfolgreiche Unternehmensberatung mit Fokussierung ganzheitliches Erscheinungsbild von innen nach außen. Wir sind ein Zusammenschluss von Experten, bestehend aus einem über 20-köpfigem Team, von denen jeder einzelne sich auf ein Kernthema spezialisiert hat. Wir machen, Ihre Webseite mit gehirngerechtem Webdesign und Neuromarketing profitabel und erzielen überdurchschnittliche Ergebnisse in der Wirkung.

Wir erstellen oder veredeln Ihr Unternehmensbild nach außen unverfälscht mit Ihren Werten, Erwartungen und Zielen. Sie sind dadurch unvergleichbar und bekommen mehr Initiativbewerbungen, Fachkräfte, Projekte, bessere Preise und höhere Umsätze.
Unsere Kunden setzen Trends mit Neuromarketing und sind somit immer die berühmte Nasenlänge voraus.

Der schnellste und einfachste Weg, um eine profitable und werteorientierte Webseite zu erlangen.
Sprechen Sie mit den Webseitenveredlern.

Wissenswertes über Webseiten und den Webseiten-Veredler:

Dabei blicken wir zurück auf:

0
Seo / Ads
0
Webseiten
0
% Leidenschaft

Auszug unserer Kunden:

Wissenswertes über Webseiten und den Webseiten-Veredler:

Dabei blicken wir zurück auf:

0
Seo / Ads
0
Webseiten
0
% Leidenschaft

Auszug unserer Kunden:

Das Team hinter dem Webseiten-Veredler:

Das Team hinter dem Webseiten-Veredler:

Das zeichnet uns aus:

Das zeichnet uns aus:

Aus aktuellem Anlass: Das sollten Sie wissen!

Die DSGVO ist in aller Munde, insbesondere wegen der oft kolportierten Abmahngefahr, die daraus hervorgeht.

Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe, weswegen wir Sie darüber informieren, was Sie in Zusammenhang mit Ihrer Webseite beachten sollten, um den Anruf vom gegnerischen Anwalt zu vermeiden.

Wenn der Hinweis in der Datenschutzerklärung fehlt, kann der Verstoß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, die ein Bußgeld verhängen kann. Die fehlende Angabe stellt nach Teilen der Rechtsprechung zudem eine Wettbewerbsverletzung dar, die man somit abmahnen kann.

Die DSGVO schreibt vor, personenbezogene Daten zu schützen. Sofern Ihre Webseite schützenswerte Daten speichert bzw. verarbeitet, kann dies bei fehlender Verschlüsselung abgemahnt werden.

Je nach Art der auf einer Webseite eingesetzten Cookies muss beim erstmaligen Aufruf der Seite nach derzeitigem Rechtsstand ein Hinweis erscheinen, ansonsten kann dies abgemahnt werden.

Wenn die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogener Daten nebst Hinweis auf die Datenschutzerklärung fehlt, kann dies abgemahnt werden.

Impressum

Jede gewerblich betriebene Webseite, die Waren oder Dienstleistungen anbietet und/oder vertreibt unterliegt nach §5 Telemediengesetz (TMG) der Impressumspflicht. Fehlen vorgeschriebene Pflichtangaben und sind diese nicht
leicht erreichbar und ständig verfügbar, kann dies abgemahnt werden.

Datenschutzerklärung

Jeder, der personenbezogenen Daten erhebt oder verarbeitet, muss hierüber in einer Datenschutzerklärung aufklären.

Fehlen vorgeschriebene Inhalte, unter anderem die vollständige Belehrung über die Rechte nach DSGVO, oder werden keine Rechtsgrundlagen für die jeweilige Verarbeitung der Daten genannt, kann dies abgemahnt werden.

Bei falscher Belehrung ist der Facebook-Button abmahnfähig, wenn ein Like- oder Share-Button eingebunden ist.

AV-Verträge muss man mit Unternehmen, die im Auftrag Daten verarbeiten, schließen. Auf Nachfrage eines von der Datenverarbeitung betroffenen Anwenders oder der Aufsichtsbehörde muss dies nachgewiesen werden können.

Als Text unter jedem Bild ist der Urheber zu kennzeichnen, da andernfalls eine Abmahnung droht.

Aus aktuellem Anlass: Das sollten Sie wissen!

Die DSGVO ist in aller Munde, insbesondere wegen der oft kolportierten Abmahngefahr, die daraus hervorgeht.

Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe, weswegen wir Sie darüber informieren, was Sie in Zusammenhang mit Ihrer Webseite beachten sollten, um den Anruf vom gegnerischen Anwalt zu vermeiden.

Wenn der Hinweis in der Datenschutzerklärung fehlt, kann der Verstoß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, die ein Bußgeld verhängen kann. Die fehlende Angabe stellt nach Teilen der Rechtsprechung zudem eine Wettbewerbsverletzung dar, die man somit abmahnen kann.

Die DSGVO schreibt vor, personenbezogene Daten zu schützen. Sofern Ihre Webseite schützenswerte Daten speichert bzw. verarbeitet, kann dies bei fehlender Verschlüsselung abgemahnt werden.

Je nach Art der auf einer Webseite eingesetzten Cookies muss beim erstmaligen Aufruf der Seite nach derzeitigem Rechtsstand ein Hinweis erscheinen, ansonsten kann dies abgemahnt werden.

Wenn die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogener Daten nebst Hinweis auf die Datenschutzerklärung fehlt, kann dies abgemahnt werden.

Impressum

Jede gewerblich betriebene Webseite, die Waren oder Dienstleistungen anbietet und/oder vertreibt unterliegt nach §5 Telemediengesetz (TMG) der Impressumspflicht. Fehlen vorgeschriebene Pflichtangaben und sind diese nicht
leicht erreichbar und ständig verfügbar, kann dies abgemahnt werden.

Datenschutzerklärung

Jeder, der personenbezogenen Daten erhebt oder verarbeitet, muss hierüber in einer Datenschutzerklärung aufklären.

Fehlen vorgeschriebene Inhalte, unter anderem die vollständige Belehrung über die Rechte nach DSGVO, oder werden keine Rechtsgrundlagen für die jeweilige Verarbeitung der Daten genannt, kann dies abgemahnt werden.

Bei falscher Belehrung ist der Facebook-Button abmahnfähig, wenn ein Like- oder Share-Button eingebunden ist.

AV-Verträge muss man mit Unternehmen, die im Auftrag Daten verarbeiten, schließen. Auf Nachfrage eines von der Datenverarbeitung betroffenen Anwenders oder der Aufsichtsbehörde muss dies nachgewiesen werden können.

Als Text unter jedem Bild ist der Urheber zu kennzeichnen, da andernfalls eine Abmahnung droht.

Hier geht es zu unserer aktuellen Kundenzufriedenheitsumfrage. Machen Sie mit – damit wir uns für Sie verbessern können!

Hier geht es zu unserer aktuellen Kundenzufriedenheitsumfrage. Machen Sie mit – damit wir uns für Sie verbessern können!

Wir arbeiten ökonomisch und wirtschaftlich!

Das Gesetz der Wirtschaft nach John Ruskin

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.

John Ruskin (1819–1900)

Wir arbeiten ökonomisch und wirtschaftlich!

Das Gesetz der Wirtschaft nach John Ruskin

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.

John Ruskin (1819–1900)