Google Fonts
Wenn der Hinweis in der Datenschutzerklärung fehlt, kann der Verstoß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, die ein Bußgeld verhängen kann. Die fehlende Angabe stellt nach Teilen der Rechtsprechung zudem eine Wettbewerbsverletzung dar, die man somit abmahnen kann.
SSL/TLS
Die DSGVO schreibt vor, personenbezogene Daten zu schützen. Sofern Deine Webseite schützenswerte Daten speichert bzw. verarbeitet, kann dies bei fehlender Verschlüsselung abgemahnt werden.
Cookie-Handling
Je nach Art der auf einer Webseite eingesetzten Cookies muss beim erstmaligen Aufruf der Seite nach derzeitigem Rechtsstand ein Hinweis erscheinen, ansonsten kann dies abgemahnt werden.
Kontaktformular
Wenn die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Kontaktformular nebst Hinweis auf die Datenschutzerklärung fehlt, kann dies abgemahnt werden.
Impressum
Jede gewerblich betriebene Webseite, die Waren oder Dienstleistungen anbietet und/oder vertreibt, unterliegt nach §5 Telemediengesetz (TMG) der Impressumspflicht. Fehlen vorgeschriebene Pflichtangaben und sind diese nicht leicht erreichbar und ständig verfügbar, kann dies abgemahnt werden.
Datenschutzerklärung
Jeder, der personenbezogenen Daten erhebt oder verarbeitet, muss hierüber in einer Datenschutzerklärung aufklären. Fehlen vorgeschriebene Inhalte, unter anderem die vollständige Belehrung über die Rechte nach DSGVO, oder werden keine Rechtsgrundlagen für die jeweilige Verarbeitung der Daten genannt, kann dies abgemahnt werden.
Facebook Like
Bei falscher Belehrung ist der Facebook-Button abmahnfähig, wenn ein Like- oder Share-Button eingebunden ist.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
AV-Verträge (Auftragsverarbeitungsverträge) müssen mit Unternehmen geschlossen werden, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. Auf Anfrage – etwa durch betroffene Personen oder Aufsichtsbehörden – muss der Abschluss solcher Verträge nachgewiesen werden können. Diese Regelung gilt innerhalb der EU gemäß der DSGVO.
Gekaufte Fotos oder Bilder
Als Text unter jedem Bild ist der Urheber zu kennzeichnen, da andernfalls eine Abmahnung droht.

